Kanton

St. Gallen

Überblick

Im Kanton St. Gallen ist das Amt für Soziales für die Betriebsbewilligung und Aufsicht über die Kinder- und Jugendeinrichtungen zuständig. Das Amt prüft die Konzepte, Organisation sowie Ausrichtung der Institutionen und stellt sicher, dass die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Zudem prüft es die Regelung der internen Verantwortlichkeiten der Aufsicht in den Einrichtungen.

Eine kurze Zusammenfassung des kantonalen Finanzierungssystems für Heimplatzierungen finden Sie hier.

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