St. Gallen

Standards für stationäre Kinder- und Jugendeinrichtungen

Die zuständige Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde hat zur Konkretisierung der geltenden Rechtsgrundlagen (Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern [SR 211.222.338; abgekürzt PAVO] und Verordnung über die Kinder- und Jugendheime [sGS 912.4; abgekürzt KJV]) verbindliche und transparente Qualitätsstandards für die strukturellen, personellen und pädagogischen Belange in stationären Kinder- und Jugendeinrichtungen formuliert.

Themenbereich Qualität in der Heimerziehung

Status In Kraft

Kontakt