St. Gallen

Interpellation 51.19.102 «Finanzierungsgrundlagen für die Unterbringung Minderjähriger innerkantonal aufarbeiten»

Im Kanton St.Gallen besteht für Kinder und Jugendliche mit sozialen, psychischen oder schulischen Problemen, die des besonderen Schutzes und der spezifischen Förderung in einer stationären Einrichtung bedürfen, ein breites Angebot unterschiedlicher Träger. Je nach Einweisungsgrund werden die Aufenthalte in Kinder- und Jugendheimen oder ähnlichen Einrichtungen allerdings unterschiedlich finanziert. Seit mehreren Jahren besteht im Kanton Einigkeit, dass die unterschiedlichen Regelungen nicht nur erheblichen administrativen Aufwand auslösen, sondern auch immer wieder zu Konflikten zwischen einweisenden Behörden führen. Die unterschiedlichen Finanzierungslogiken können auch zu Verzerrungen in der Nutzung der Angebote führen.

Themenbereich Politisches Thema

Status In Erarbeitung

Kontakt