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Bundesamt für Justiz/Fachbereich Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Überblick

Der Fachbereich FSZM des Bundesamtes für Justiz ist in erster Linie für die Umsetzung des AFZFG und dessen Ausführungsverordnung verantwortlich. Die Hauptaufgabe des Fachbereichs ist die Behandlung und Entscheidung der Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag . Bei der Umsetzung der Ziele des AFZFG wird der Fachbereich von den kantonalen Anlaufstellen sowie den Staatsarchiven unterstützt. Bei spezifischen Fragen betreffend die Gesuchsbearbeitung kann er eine beratende Kommission beiziehen.

Der Fachbereich prüft auch Selbsthilfeprojekte von Organisationen von Opfern und anderen Betroffenen und unterstützt diese gegebenenfalls finanziell. Er sorgt auch in Zusammenarbeit mit den Trägern der wissenschaftlichen Aufarbeitung für die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse

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