Aargau

Prozess Berichterstattung

Die Erfüllung der Leistungsvereinbarung muss jährlich durch die Einrichtung und das Departement Bildung, Kultur und Sport überprüft werden. Dabei werden Dokumente zur quantitativen und qualitativen Leistungserbringung, über aktuelle und finanzielle Entwicklungen sowie über die Rechnungsführung und Jahresrechnung eingefordert.

Themenbereich Wirksamkeit der Heimerziehung

Status In Kraft