Kanton
Zürich
Überblick
Im Kanton Zürich ist das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) für die Bewilligung und Aufsicht von Kinder- und Jugendheimen zuständig. Sonderschulheime werden vom Volksschulamt beaufsichtigt.
Finanzierungsmodus Heimplatzierungen
Freiwillige und zivilrechtliche Platzierungen von Kinder und Jugendlichen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich in Kinder- und Jugendheime werden durch die Eltern (bzw. subsidiär durch den Unterstützungswohnsitz des Kindes) finanziert. Für jugendstrafrechtliche Platzierungen kommt der Kanton auf, wobei von den Eltern ein vermögensabhängiger Elternbeitrag verlangt wird. Bei Platzierungen in Schulheimen und sonderpädagogischen Einrichtungen werden die Unterbringungs- und Beschulungskosten durch die Schulgemeinden und - sofern auch soziale Gründe für die Platzierung massgebend sind - zusätzlich durch die politischen Gemeinden getragen. Der Kanton übernimmt in Sinne einer Restfinanzierung bei beitragsberechtigten Kinder-, Jugend- und Schulheimen bzw. bei IVSE-anerkannten ausserkantonalen Heimen jene Kosten, die den Eltern- bzw. Gemeindebeitrag übersteigen. Bei Schulheimplatzierungen wird von den Eltern ein Verpflegungsbeitrag eingefordert.