Kanton

Schwyz

Überblick

Im Kanton Schwyz ist das Amt für Gesundheit und Soziales für die Erteilung von Bewilligungen sowie die Beaufsichtigung von Kinder- und Jugendheimen zuständig.

Neu wird im Kanton Schwyz bei Kindesschutzmassnahmen der Betriebskostenanteil durch den Kanton und die Gemeinde je zur Hälfte getragen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und davon, ob es sich um eine freiwillige oder durch die KESB angeordnete Massnahme handelt Kostentragung Kindesschutzmassnahmen

 

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