Kanton

Luzern

Überblick

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern ist zuständig für die Planung und Weiterentwicklung, Steuerung, Bewilligung, Aufsicht und Finanzierung von indizierten, ambulanten und stationären ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Darunter fallen die aufsuchende sozialpädagogische Familienbegleitung, Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege und soziale Einrichtungen der Heimpflege mit und ohne interne Sonderschule.
Die Finanzierung richtet sich nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen SEG und dessen Verordnung SEV.

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