Kanton

Graubünden

Überblick

Im Kanton Grabünden ist das Kantonale Sozialamt für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Pflegeverhältnisse für Kinder aus dem In- und Ausland zuständig. Es erteilt Bewilligungen an die verantwortliche Person im Rahmen der Heimpflege und übt die Aufsicht über die Heimpflege aus. Informationen zur Bewilligung, Gesuch etc. erhalten Sie beim Kantonalen Sozialamt Graubünden, Ressort Familie, Kinder und Jugendliche. 

Eine kurze Zusammenfassung des kantonalen Finanzierungssystems für Heimplatzierungen finden Sie hier.

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