Institution
Kantonales Jugendheim Platanenhof
Überblick
Das Jugendheim Platanenhof wird durch das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen geführt. Es gliedert sich in fünf weitgehend eigenständige Wohngruppen mit je acht Plätzen für Jugendliche und junge Erwachsene. Voraussetzung für die Einweisung in das Heim ist ein rechtsgültiger Beschluss einer jugendstrafrechtlichen oder zivilrechtlichen Behörde.
Der geschlossen geführte Bereich (gemischtgeschlechtlicher Kontext, Alter 12 bis 18), be-stehend aus zwei Wohngruppen, einer Schule und einem Atelier, dient vor allem zur Abklärung der eingewiesenen Jugendlichen, zur Vorbereitung einer Massnahme, zur Überbrückung oder Versetzung sowie zum Vollzug von Freiheitsstrafen.
Zentrales Angebot der offen geführten Wohngruppen ist die Durchführung längerfristiger Erziehungsmassnahmen für ausschliesslich männliche Jugendliche, zur Abklärung der eingewiesenen Jugendlichen, zur Vorbereitung einer Massnahme, zur Überbrückung oder Versetzung im Alter von 12 bis max. 22 Jahren. Für sie stehen eine interne Werkschule sowie Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Beide Bereiche gewährleisten eine Betreuung rund um die Uhr für das ganze Jahr