Fachhochschule Nordwestschweiz

Koordinierte kantonale Kinder- und Jugendhilfestatistiken. Begründungen, konzeptionelle Eckpunkte und Vorschläge für die Umsetzung

Die Zuständigkeit für die Planung, Bereitstellung und Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe liegt bei den Kantonen. Eine systematische und fortlaufende Erfassung und Beschreibung von Angebot, Leistungsbezug und Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe gehört bisher nicht zu den Standards kantonaler Statistik und Berichterstattung. In diesem Beitrag werden Begründungen, konzeptionelle Eckpunkte sowie Vorschläge für die praktische Umsetzung einer kantonalen Jugendhilfestatistik dargelegt. Dabei konzentrieren sich die Ausführungen auf einen besonders bedeutsamen Leistungstyp: die ergänzenden Hilfen zu Erziehung. Die Situation für die Diskussion und Weiterentwicklung der Datenerfassungskonzepte und Berichterstattung auf kantonaler Ebene scheint günstig zu sein, da auf nationaler Ebene ein neues Planungskonzept für die Heimplanung durch das Bundesamt für Justiz eingeführt wird und mehrere Kantone Initiativen für eine Optimierung der Datenlage zur Kinder- und Jugendhilfe ergreifen. Ein koordinierter und (in Kernelementen) abgestimmter Aufbau kantonaler Kinder- und Jugendhilfestatistiken scheint gegenwärtig möglich und würde einen erheblichen Gewinn gegenüber kantonalen Einzellösungen bedeuten.

Themenbereich Diverses

Status In Kraft

Kontakt