Lucerna

Konzept Aufsicht gemäss BPG, SEG und PAVO

Die Aufsichtsbehörde setzt sich dafür ein, dass die Grundrechte von Personen mit Betreuungs- und Pflegebedarf gewahrt und gestärkt werden. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren auch gesellschaftliche Gegebenheiten verändert. Festzustellen ist beispielsweise eine zunehmende Individualisierung und Pluralisierung von Lebens- und Familienformen beziehungsweise eine wachsende Akzeptanz für unterschiedliche Lebens- und Familienformen. Diesen Entwicklungen muss die Aufsichtsbehörde Rechnung tragen. Die DISG hat daher ein per 01. Januar 2021 gültiges Aufsichtskonzept entwickelt, welches sicherstellen soll, dass die rechtlichen Verpflichtungen eingehalten und die verabschiedeten Konventionen zu den Menschenrechten gebührend berücksichtigt werden. Es stellt die Personen mit Betreuungs- und Pflegebedarf ins Zentrum. Überprüft wird, ob sich die vereinbarten Leistungen der Einrichtungen am individuellen Bedarf der einzelnen leistungsbeziehenden Personen ausrichten und das Wohlergehen und den Schutz jener Personen gewährleisten, die stationäre oder ambulante Leistungen nutzen. Damit werden auch die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen kontrolliert. Dieses Konzept ist für die Aufsichtspersonen verbindlich. Die Vorgehensweise bei der Aufsicht wie auch Empfehlungen und Auflagen, die den Einrichtungen erteilt werden, müssen mit diesem Konzept in Einklang stehen.

Tematica Qualità della presa a carico istituzionale

Stato In vigore

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