San Gallo

Revision des Sozialhilfegesetzes

Das Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) im Kanton St.Gallen wurde kürzlich in zwei Etappen revidiert (2014-2019). Der letzte V. Nachtrag zum SHG wurde am 29. Januar 2019 vom Kantonsrat verabschiedet und steht seit 1. Januar 2020 umfassend in Vollzug. Damit werden die Grundlagen für die Finanzierung von Minderjährigen ausserhalb ihres Elternhauses geklärt (Staatsbeiträge, Kostentragung, Modalitäten) geregelt.

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