Fachhochschule Nordwestschweiz

Evaluation der Arbeitsweise des Bundesamtes für Justiz bei der Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von Beitragsberechtigten Erziehungseinrichtungen

Nach geltender Rechtslage subventioniert der Bund Erziehungseinrichtungen, welche Kinder und Jugendliche aufnehmen, die aufgrund psychischer oder sozialer Probleme eine intensive stationäre Behandlung benötigen. Um Subventionsbeiträge zu erhalten, müssen die beitragsberechtigten Erziehungseinrichtungen seit Januar 2005 im Vierjahreszyklus ein neues Überprüfungsverfahren durchlaufen, das von der zuständigen Subventionsbehörde, dem Bundesamt für Justiz (BJ), durchgeführt wird. Das Überprüfungsverfahren dient dem Ziel, die Qualität des Massnahmenvollzugs, insbesondere die ergebnisorientierte Zielerfüllung (Resozialisation, Legalbewährung) konzeptionell sicher zu stellen. Ende 2009 wurden alle anerkannten Einrichtungen nach Massgabe der neuen Überprüfungsricht-linien einmal überprüft. Dies nahm das BJ zum Anlass, die bisherige Überprüfungspraxis zu evaluieren.

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